Am 11.06.1923 fasst der Schulvorstand den Beschluss, bei der Stadt den Antrag auf kommunale Regelung über die Zulassung Jugendlicher im Alter von 6-16 Jahren zu stellen, welcher den Schutz der Gesundheit und Sittlichkeit dieser Personen beim Besuch von Lichtspielvorträgen regelt.
Es liegt ein weiterer Beschluss des Schulvorstandes in gleicher Sache vom 07.01.1924 vor, der im Beisein von Schöffen und Stadtverordneten gefasst wird und den Beschluss vom 11.06.1923 ersetzt.
In eben dieser Angelegenheit gibt es von Seiten der Stadt Spangenberg einen undatierten Beschluss (Entwurf?) des Magistrates über die kommunale Regelung der Zulassung Jugendlicher zu Lichtspielvorführungen in der Stadtgemeinde Spangenberg.